Siebter Elternbrief

Natürlich muss der Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten sichergestellt werden und die jeweiligen Hygienekonzepte beachtet werden. Aus diesem Grund besteht eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und grundsätzlich auch für den Unterrichtsbetrieb für alle Schüler*innen und Lehrkräfte. Schüler*innen bzw. die Eltern sind für die Beschaffung verantwortlich.

Die Einschulungsfeier am 13.08. wird gestaffelt im Forum stattfinden. Die Eltern des 5. Jahrgangs werden über die Details rechtzeitig informiert.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die weiteren Aspekte der Mail aus dem MSB in Kurzform skizzieren:

-  Die Rückverfolgbarkeit wird gewährleistet, indem Gruppen konstant zusammengesetzt werden und die Sitzordnung dokumentiert wird.

-  Eine regelmäßige und wirksame Durchlüftung der Unterrichtsräume ist sicherzustellen. Räume, in denen dies nicht möglich ist, sind für den Unterricht nicht zugelassen!!!

- Die Mensa und der Kiosk werden unter Beachtung der Hygienevorschriften wieder geöffnet. Die Essensvergabe gestaffelt stattfinden, damit sich nicht zu viele Kinder gleichzeitig in der Mensa aufhalten.

-  Bei vorerkrankten Schüler*innen entscheiden die Eltern, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. Die Rücksprache mit einem Arzt wird empfohlen.

- Die Nichtteilnahme von Schüler*innen am Präsenzunterricht kann zum Schutz ihrer Angehörigen nur in eng begrenzten Ausnahmefällen und nur vorübergehend in Betracht kommen.

- Das Personal an den Schulen hat die Möglichkeit der kostenlosen Corona-Testung in einem vom MSB ausgewiesenen Zeitraum, der nicht in der Unterrichtszeit liegt.

- Für den Fall, dass der Präsenzunterricht nur eingeschränkt stattfinden kann, werden die Schulleitungen verpflichtet ein Konzept zum Distanzunterricht auf der Grundlage eines pädagogischen und organisatorischen Plans zu erstellen. Hierzu wird es aus dem MSB noch eine Handreichung geben. (Unser Ziel ist es, dieses Konzept in ca. 14 Tagen den Eltern zu präsentieren.)

- Auf alle Fälle gilt für das Lernen auf Distanz ein neuer rechtlicher Rahmen. Hier die wichtigsten beiden Eckpunkte:

    =  Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden der Schüler*innen wie der           Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte gleichwertig.

   =  Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse der Schüler*innen. Klassenarbeiten               finden in der Regel im Präsenzunterricht statt.

- Der Beginn der Abschlussprüfungen (Abitur und Zentrale Prüfungen) wird um 14 Tage verschoben. Die Lehrkräfte erhalten in ausgewählten Fächern eine erweiterte Aufgabenauswahlmöglichkeit.

-   Der Sportunterricht findet bis zu den Herbstferien im Freien statt.

- Der Musikunterricht findet auch statt, nur gemeinsames Singen ist in geschlossenen Räumen verboten.

- Bei Ganztags- und Betreuungsangeboten ist ein regulärer Angebotsumfang anzustreben. Auch in diesen Gruppen ist die Zusammensetzung zu dokumentieren.

- Die Schulmitwirkungsgremien dürfen tagen, da sie für die partizipative Gestaltung des Schullebens unabdingbar sind.

 

Ich hoffe, dass Sie mit diesen Informationen schon etwas besser planen können und dem Schulstart mit mehr Freude und Zuversicht entgegensehen können.

Sobald es weitere Informationen gibt, melden wir uns. Wenn das Konzept zum Distanzlernen steht, wird es auch auf der Homepage veröffentlicht.

 

Mit herzlichen Grüßen

Christa Dohle

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