Fünfter Elternbrief

24. Corona-Schulmail: Schuljahr 2020/2021

  • Einschulungsfeiern im kommenden Schuljahr sind möglich.
  • Tätigkeit der Schulmitwirkungsgremien ist als zulässige schulische Nutzung ausdrücklich verankert (unter Beachtung der Grundsätze der besonderen Rückverfolgbarkeit für alle Beteiligten).
  • Es gibt zusätzliche Ferienangebote für Schüler*innen der Klassen 1-8 und für Förderschüler*innen.
  • Zur Sicherstellung des Regelbetriebs werden folgende Maßnahmen unternommen: a) Weitergehende Möglichkeiten für die befristete Beschäftigung von Lehrkräften (mit und ohne Lehramtsbefähigung); b) Zusätzlicher selbständiger Unterricht von Lehramtsanwärter*innen bis zu 6 Std. auf freiwilliger Basis; c) Flexibilisierung der wöchentlichen Pflichtstunden (für einen begrenzten Zeitraum darf Deputat überschritten werden und im Folgejahr ausgeglichen werden); Abordnung von Lehrkräften auf gymnasialen Vorgriffstellen an andere Schulformen.
  • Es ist das Ziel, unter allen Bedingungen so viel Präsenzunterricht wie möglich zu erteilen. Sollten sich hierbei Corona-bedingte Einschränkungen ergeben, können die entstehenden Lücken im Stundenplan mit Distanzunterricht ausgeglichen werden. Dabei soll dieser Unterricht möglichst digital erteilt werden, allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
  • Es gilt der Grundsatz, dass der Unterricht in Präsenzform den Regelfall bildet. Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes kein Präsenzunterricht möglich sein sollte, findet Unterricht auf Distanz statt. Hierfür erfolgt eine rechtliche, schulfachliche und didaktisch-pädagogische Konkretisierung von Seiten des MSB. Die organisatorischen Rahmenbedingung sowie Zuständigkeiten wird das MSB zeitnah im Verordnungswege regeln.
  • Den Schulen wird zur Unterstützung ein Leitfaden zur Entwicklung organisatorischer, didaktischer und pädagogischer Konzepte sowie Leitlinien zur Leistungsbewertung an die Hand gegeben.
  • Logineo NRW wird kostenlos als rechtssicheres, datenschutzkonformes Hauptsystem bereitgestellt und um ein Videokonferenztool ergänzt.
  • Ebenso ist das Ziel, Kindern, die Leistungen zur Existenzsicherung beziehen, digitale Endgeräte zur Verfügung zu stellen – ebenso soll Lehrkräften eine deutliche, zusätzliche Unterstützung bei der digitalen Ausstattung mit Endgeräten ermöglicht werden.
  • Es wird eine umfassende Maßnahme „Lehrerfortbildung zum Unterricht auf Distanz“ angeboten, die noch während der Schulferien startet.
  • Auch bei der Lehrerausbildung erfolgt eine Rückkehr zum Regelbetrieb, die Staatsprüfungen werden wieder (ggf. sogar mit Schüler*innen!!) in den Schulen stattfinden.
  • Praktikant*innen können die vorgesehene Ausbildungszeit auch wieder an der Schule durchführen.
  • Es wird eine landeseinheitliche ZP 10 geben, die anderthalb Wochen später stattfindet, um mehr Unterrichtszeit zu gewinnen (Konkrete Termine gibt es zu Beginn des Schuljahres).
  • Beim Abitur wird durch eine erweiterte Aufgabenauswahl und mehr Unterrichtszeit für mehr Chancen gesorgt. Die Abiturprüfungen werden um neun Unterrichtstage verschoben und beginnen erst am Freitag, 23.04.21.
  • Der Präsenzunterricht ist nach Stundenplan vorzusehen, wobei nicht auszuschließen ist, dass zeitweilig auch länger anhaltend nicht Präsenzunterricht erteilt werden kann und es zu einer Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht kommt. Die verbindlichen Rahmenvorgaben werden zeitnah festgelegt.
  • Ganztags- und Betreuungsangebote werden wieder aufgenommen, Kioske und Mensen dürfen geöffnet werden.
  • Exkursionen zu anderen Lernorten sind nach den Sommerferien wieder erlaubt.
  • Die Berufsorientierung („Kein Abschluss ohne Anschluss“) ist wieder verpflichtend umzusetzen.

Die vollständige Mail finden Sie unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Schulverwaltung/Schulmail/Archiv-2020/200623/index.html

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